Die Landesregierung in NRW setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung um. Diese tritt am Freitag, 20. August, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Was ist dann noch erlaubt und welche Regeln gelten? Wir geben eine Übersicht.
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